Mehrwertsteuerbefreiung bei Hairware
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Perücken und entsprechende Haarteile gilt nur für Einwohner des Vereinigten Königreichs.
Wer kann eine Mehrwertsteuerermäßigung beantragen?
Sie können die Mehrwertsteuer geltend machen, wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Perücke tragen, wenn Sie an Alopezie leiden, eine Chemotherapie erhalten, chronisch krank sind oder eine Behinderung haben.
Eine falsche Erklärung gegenüber HMRC ist betrügerisch und kann zu Strafen führen.
Hairware behält sich das Recht vor, zur Unterstützung Ihres Anspruchs weitere Nachweise für die Berechtigung anzufordern.
Weitere Informationen und Erläuterungen dazu, ob Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuerermäßigung haben, finden Sie in der Erklärung zur Berechtigung zur Mehrwertsteuerermäßigung (behinderte Person) – GOV.UK (www.gov.uk).
So beantragen Sie die Mehrwertsteuerermäßigung:
Wenn Sie Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung haben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Dies kann vor oder nach Abschluss Ihres Einkaufs erfolgen. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen dann innerhalb von 5–10 Tagen nach Versand Ihrer Bestellung erstattet. Mit dem Ausfüllen dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie gemäß HMRC-Referenzhinweis 701/7 Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf Artikel wie Shampoo, Spülung, Stylingprodukte und Kopfbedeckungen kann keine Mehrwertsteuer geltend gemacht werden.
An alle Kunden mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens
Wenn Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs bestellen, wird Ihnen die britische Mehrwertsteuer von 20 % nicht berechnet, Sie müssen jedoch möglicherweise die in Ihrem Wohnsitzland geltenden Einfuhrzölle und Steuern zahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Mitglied unseres Teams.
Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung (online) gemäß HMRC-Referenz: Mitteilung 701/7 (August 2002)
- Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Mehrwertsteuer gemäß der HMRC-Referenz: Hinweis 701/7 (August 2002) haben, können Sie das Online-Formular zur Mehrwertsteuerbefreiung ausfüllen und dieses Formular elektronisch unterschreiben, um die Mehrwertsteuer von Ihren berechtigten Artikeln abzuziehen, bevor Sie den Bestellvorgang abschließen.
- Bestellungen müssen von der Person aufgegeben werden, die Anspruch auf die Mehrwertsteuerbefreiung hat.
- Unvollständige Angaben verzögern oder verhindern die Bearbeitung Ihrer Bestellung.
- Die Mehrwertsteuerbefreiung kann nur auf qualifizierte Artikel in Ihrem Warenkorb angewendet werden.
- Das Online-Formular zur Beantragung der Mehrwertsteuerermäßigung ist eine persönliche Erklärung. Mit Ihrer elektronischen Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer haben, wie in der HMRC-Referenz: Mitteilung 701/7 (August 2002) definiert.
- Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Berechtigung direkt an HMRC.
- Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung gemäß HMRC-Referenz: Hinweis 701/7 (August 2002) werden für Bestellungen auf die Kanalinseln und außerhalb der EU nicht bearbeitet.
- Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung gemäß HMRC-Referenz: Hinweis 701/7 (August 2002) können für EU-Bürger bearbeitet werden, wenn sie die qualifizierenden Artikel in Besitz nehmen, während sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten.
- Wenn Sie die Kriterien für einen Online-Antrag nicht erfüllen, lesen Sie „Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung (Alternative)“ unter HMRC-Referenz: Mitteilung 701/7 (August 2002).
Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung (Alternative gemäß HMRC-Referenz: Mitteilung 701/7 (August 2002):
- Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Mehrwertsteuer gemäß HMRC-Referenz: Hinweis 701/7 (August 2002) haben und dies (aus welchem Grund auch immer) nicht online ausfüllen konnten, müssen Sie das Antragsformular für die Mehrwertsteuerbefreiung ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden.
- Wir akzeptieren keine per E-Mail übermittelten oder gescannten Kopien des Formulars.
- Bei diesem Antragsformular für die Mehrwertsteuerermäßigung handelt es sich um eine persönliche Erklärung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer haben, wie in der HMRC-Referenz: Mitteilung 701/7 (August 2002) definiert.
- Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Berechtigung direkt an HMRC.
- Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung gemäß HMRC-Referenz: Hinweis 701/7 (August 2002) werden für Bestellungen auf die Kanalinseln und außerhalb der EU nicht bearbeitet.
- Anträge auf Mehrwertsteuerermäßigung gemäß HMRC-Referenz: Hinweis 701/7 (August 2002) können für EU-Bürger bearbeitet werden, wenn sie die qualifizierenden Artikel in Besitz nehmen, während sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten.
- Wir erstatten Ihnen die Mehrwertsteuer auf Mehrwertsteuerbefreiungsanträge, die innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung eingereicht werden. Dieser Service ist kostenlos.
- Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, werden alle Anträge auf Mehrwertsteuerbefreiung innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt bearbeitet und abgerechnet.
- Unsere Richtlinie sieht die Rückerstattung mit derselben Zahlungsmethode vor.
Für Einkäufe, die mehr als 6 Monate nach der Bestellung zurückliegen, ist eine Reklamation möglich. Diese wird individuell beurteilt und es können Verwaltungskosten anfallen.